Vermögensschaden Versicherung für Immobiliendienstleister
Die klassischen Berufe des Hausverwalters und des Immobilienmaklers befinden sich in einem Veränderungsprozess: Neue Tätigkeitsfelder kommen hinzu, gleichzeitig steigen Anzahl und Komplexität der gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen – und damit das Risiko, vom Kunden für Vermögensschäden haftbar gemacht zu werden. Die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für Immobiliendienstleister deckt dieses Risiko ab für:
Diese Tätigkeitsbereiche können einzeln oder auch zusammen abgesichert werden.
Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 (GewO)
Versichert ist die Verwaltung von Wohnimmobilien oder von Mietverhältnissen für Dritte über Wohnraum einschließlich der Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter gem. § 27 Wohnungseigentumsgesetz
Schadenbeispiele:
- Verjährenlassen von Mietforderungen
- unterlassene Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bei mangelhaften Bauleistungen
- mangelhafte Konzepte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- unterlassene Maßnahmen bei drohendem Leerstand
Immobilienmakler
Versichert ist die Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler.
Schadenbeispiele:
- unzutreffende Auskunft über Baubeschränkungen oder über laufende Mietverträge sowie Kündigungsrechte
- falsche Angaben über Rangstellung
- Vermittlung eines zu Bauzwecken ungeeigneten Grundstücks
Immobiliensachverständiger, -gutachter, -bewerter, -berater
Versichert ist die Tätigkeit als Sachverständiger, Gutachter, Bewerter und Berater ausschließlich auf dem Gebiet des
Grundstücks- und Wohnungswesens.
Schadenbeispiele:
- fehlerhafte Wertermittlung bei Gebäuden
- Heranziehen unpassender Vergleichsmaßstäbe
- falsche Analysen
Gewerbeimmobilienverwalter und Facility Manager
Versichert ist die Verwaltung von Gewerbeimmobilien und Grundstücken einschließlich der Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter gem. § 27 Wohnungseigentumsgesetz. Versichert ist weiter die Tätigkeit als Facility-Manager:
kaufmännisches, strukturelles und technisches Gebäudemanagement (nicht jedoch die Tätigkeit als Architekt und/
oder Ingenieur).
Schadenbeispiele:
- Verjährenlassen von Mietforderungen
- unterlassene Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bei mangelhaften Bauleistungen
- mangelhafte Konzepte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- unterlassene Maßnahmen bei drohendem Leerstand
Erweiteter Versicherungsschutz für Wohnimmobilienverwalter
- Mindestversicherungsumme 500.000 EUR
- unbegrenzte Nachhaftung (Verstöße aus der Vertragslaufzeit bleiben auch nach deren Ende versichert)
- einfaches Antragsverfahren
Versicherungsschutz besteht außerdem für
- das Ausweisen haushaltsnaher Dienstleistungen nach §35a EStG
- die Vermittlung von Mietverträgen und die Entgegennahme von Mietkautionen
- Schäden, welche durch Fehlbeträge bei der Kassenführung oder durch Verstöße beim Barzahlungsakt entstehen
- das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln oder Codekarten. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern oder Schließanlagen sowie auf Kosten für notwendige Objektsicherungsmaßnahmen, die infolge des Abhandenkommens entstehen (Sublimit 50.000 EUR)
- die Tätigkeit als Ersatzzustellungsvertreter oder Vertreter des Ersatzzustellungsvertreters
- die Auferlegung von Prozesskosten nach §49 Abs. 2 WEG
- die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Verwalters mit den Verwaltungsbeiräten im Rahmen der versicherten Tätigkeiten
- die Inanspruchnahme in bedingungsgemäßem Umfang als Organ/Vertreter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft
- die Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Erhaltung, Instandhaltung und Pflege des Verwaltungsobjekts (vereinfachte Bauabnahme, aber auch der Selbstvornahme von Baumaßnahmen (Sublimit 20.000 EUR)
- die Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, soweit die Beendigung eines Versicherungsvertrags auf der fahrlässigen Nichtzahlung der Prämie beruht oder soweit die Inanspruchnahme auf Fehlern innerhalb von zwei Monaten nach Übernahme eines neuen Verwaltungsmandats beruhen
- eine Vorsorgedeckung für den Verwaltungsbeirat eines neuen Objekts mit einer Versicherungssumme von 50.000 EUR bis zur nächsten Eigentümerversammlung, max. 12 Monate
- Kosten bei Reputationsschäden
Versicherungsschutz besteht außerdem auch noch für
- Ansprüchen wegen Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen ausschließlich die entstehenden Abwehrkosten, Rechtsanwaltskosten gemäß RVG
- die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung eigener schriftlicher Dokumente, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Tochtergesellschaften zur Auftragserledigung benötigen, soweit ein Dritter mit der Wiederbeschaffung beauftragt wurde (Sublimit 50.000 Euro)
- den Einsatz des Internets zu beruflichen Zwecken. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die durch unbefugte Eingriffe Dritter auf Daten und Informationen und die durch Programmviren oder sonstige Sabotageprogramme entstehen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine Systeme, seine auszutauschenden, zu übermittelnden oder bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen oder -technik (z.B. Firewall oder Virenscanner), die dem Stand der Technik entsprechen, zu sichern oder zu prüfen.
Gegen Zuschlag mitversicherbar
AGG-Baustein (Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz)