Eigenschaften. Rechtsverhältnisse. Tätigkeiten.

Betriebshaftpflicht Versicherung

Versichert ist nach den AHB 2009 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die mit dem Unternehmenscharakter eines Wohnungsunternehmens oder Hausverwalters zusammenhängen. Im Rahmen des Vertrages erstreckt sich der Versicherungsschutz neben dem allgemeinen Haftpflichtrisiko auf alle nach der jeweiligen Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag zulässigen Tätigkeiten.

8.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und/oder der versicherten Personen
  • Aus der Bewirtschaftung von Wohnungen für eigene /fremde Rechnungen
  • Als Bauherr und/oder Unternehmer von Bauarbeiten für betreute Objekte ohne Begrenzung der Bausumme
  • Aus Errichtung, Besitz und Unterhaltung von Einrichtungen und Anlagen in Verbindung mit diesem Haus- und Grundbesitz, wie z. B. Turn- und Kinderspielplätzen, Anlagen zur Versorgung mit Fernwärme, Blockheizzentralen, Garagen
  • Aus Bauvorhaben, die der Versicherungsnehmer bis zur schlüsselfertigen Erstellung betreut (Betreuungsbauten) ohne Begrenzung der Bausumme
  • Aus Eigentum, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht von Straßen- flächen, die zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind
  • Als Haus- und/oder Grundbesitzer, z. B. als Eigentümer, Nießbraucher, Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter, Leasingnehmer/ Leasinggeber, Nutznießer oder Verwalter fremden Eigentums/fremden Grundbesitzes – auch soweit es sich um Ansprüche handelt, die Dritte gegenüber dem Eigentümer des Grundbesitzes geltend machen (§ 580 BGB gilt entsprechend)
  • Arbeiten auf fremden Grundstücken sind mitversichert
  • Durchführung von betriebseigenen Veranstaltungen
  • Ansprüche aus Anlass von Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken
  • Die gesetzliche Haftpflicht, nach jeweils geltendem Recht, des Versicherungsnehmers wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse
  • Gesetzliche Haftpflicht von Betriebsangehörigen in ihrer Eigenschaft als verantwortlicher Bauleiter, für die vom VN betreuten Bauvorhaben
  • Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen und/oder an beweglichem Inventar in Gebäuden, die anlässlich von Dienst- /Geschäftsreisen gemietet wurden
  • Ansprüche wegen Schäden, die an gemieteten, geliehenen und/oder gelegentlich gefälligkeitshalber überlassenen Arbeitsmaschinen, Gerüsten und sonstigen Arbeitsgeräten Dritter entstehen
  • Nachhaftung bei Betriebseinstellung bis zu 5 Jahre nach Vertragsbeendigung
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und/oder Codekarten für Gebäude und Räume
  • Ansprüche wegen Senkungen eines Grundstückes, Erschütterungen infolge Rammarbeiten oder Erdrutschen
  • Ansprüche wegen Vermögensschäden durch erhöhten Energieverbrauch und erhöhte Energiekosten
  • Die Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Verrichtungen im Interesse und im Auftrag des versicherten Betriebes
  • Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden, Be- und Entladeschäden, Leitungsschäden)
  • Gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden infolge Überschwemmung oder Überflutung stehender und fließender Gewässer auf Grund der Verstopfung natürlicher und künstlicher Wasserläufe infolge von Baumaßnahmen oder von Rückstau bei Rohrleitungsanlagen infolge ungenügender Abflussmöglichkeit oder infolge nicht sachgemäß angelegter Umleitungsgräben oder Rohrleitungen
  • Gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch Unterfangungen und Unterfahrungen
  • Vermögensschäden aufgrund Abhandenkommens von gespeicherten Datenmaterial, aus Internetnutzung und aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Versehensklausel und Vertragshaftung

*abweichende Versicherungssummen und etwaige Selbstbeteiligungen in Teilbereichen vorhanden

Deckungssumme: 8.000.000 EUR

Versichert ist im Rahmen und Umfang des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des VN wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung

  • Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles
  • Nachhaftung bei Vertragskündigung/Risikowegfall
  • Umwelthaftpflichtregressrisiko
Deckungssumme: 8.000.000 EUR

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich rechtlichen Inhalts des VN gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung
von Umweltschäden

  • Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles
  • Nachhaftung bei Vertragskündigung/Risikowegfall
  • Umweltschadenregressrisiko

(Für Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer des VN)

Deckungssumme: 8.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens
  • Versicherungsschutz für die Haftung gegenüber Dritten, die daraus resultiert, dass das versicherte Tier diese verletzt oder deren Eigentum beschädigt hat