Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe – Zivilkammer VII – vom 26. Oktober 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Klageantrag zu 1 abgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. […]