Streitigkeiten. Mietverhältnisse. Wohnungseigentumsgesetz.

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

für die Immobilienwirtschaft, Vermieter und Hausverwaltungen gemäß § 29 ARB

Allgemein

Aus vielen Gründen können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden, auch wenn Sie nicht dafür verantwortlich sind. Der Gruppenvertrag stellt sicher, dass Sie nicht aus Kostengründen auf Ihre Rechte verzichten müssen.

Er bietet die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung speziell für die Bedürfnisse von Eigentümern/Vermietern von Wohn- und Gewerbeeinheiten abzuschließen.

Es müssen immer alle Einheiten einer vermieteten, verpachteten und selbst genutzten Immobilie versichert werden.

Vorübergehend leerstehende oder unvermietete Einheiten werden ebenfalls mit einem Aufschlag belegt. Einheiten, die teilweise gewerblich genutzt werden, müssen als gewerbliche Einheiten versichert werden.

Versicherungsumfang

Der gerichtliche/außergerichtliche Versicherungsschutz besteht für den Mitversicherten als

  • Vermieterr/Verpächter aus Mietverhältnissen
  • Eigentümer, für Streitigkeiten nach Nachbarrecht sowie für Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Der Rechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für in Deutschland belegener Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme beträgt maximal 300.000 EUR pro Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall beträgt 150,00 EUR.

Wartezeit

Für neue Verträge und für die Aufnahme von neuen Zusatzobjekten in einen bestehenden Vertrag gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit kann entfallen, wenn das Risiko anderweitig versichert war und wenn es unmittelbar nach der Vorversicherung übernommen wird. Die Versicherungsgesellschaft C und die Vertragsnummer müssen im Antrag angegeben werden.