Haftpflichtversicherung. Vermögensschaden. Beiräte.

Vermögensschaden Versicherung für Verwaltungsbeiräte

Die Arbeit als Verwaltungsbeirat ist verantwortungsvoll und umfangreich. Demgegenüber stehen nicht nur eine geringe oder gar keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken. Fast alles, was man dem Verwalter vorwerfen kann, kann man auch dem Verwaltungsbeirat vorwerfen. Der Verwaltungsbeirat haftet mit seinem Privatvermögen, eine Haftungsbeschränkung ist unüblich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verwaltungsbeirat ehrenamtlich und unentgeltlich tätig ist oder ob er von der WEG auch nur eine geringe Aufwandsentschädigung, zum Beispiel in Form einer Pauschale in Taschengeldhöhe, erhält.

Für den Verwaltungsbeirat spielt es überhaupt keine Rolle, welche Aufgabe er im Einzelnen wahrnimmt: Ist ein Rechnungsprüfer bestellt, der alle Tätigkeiten der Verwaltung absegnet, gleich ob erforderlich oder unsinnig, dann greift die gesamtschuldnerische Haftung nacg § 421 BGB. Nach WEG § 10 Abs. 8 sind die Beiräte im Falle eines schuldhaften Verhaltens mindestens mit ihrem Miteigentumsanteil in der Haftung. Jedes einzelne Verwaltungsbeiratsmitglied kann für den kompletten Vermögensschaden haften. Folgende Haftungsrisiken bestehen für den Verwaltungsbeirat:

Fehlerhafte Prüfung der vom Verwalter vorgelegten Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen oder Kostenvoranschläge
Fehler beim Abschluss des Verwaltervertrages
Nichteinhaltung der Weisungen der Wohnungseigentümerversammlung und Überschreitung der Kompetenzen
Sichern Sie dieses Haftungsrisiko ab!

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte schützt Sie vor den Folgen fahrlässiger Sorgfaltspflichtverletzungen.

Bei der Kostenübernahme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat einer WEG gibt es drei Möglichkeiten. Entweder übernimmt die WEG die Kosten oder aber der Verwaltungsbeirat schließt sie auf eigene Rechnung ab. Zu beachten gilt in jedem Fall, die Deckungssumme nicht zu gering anzusetzen. Die dritte Mögichkeit besteht darin, dass der Verwaltungsbeirat seine bestehende Privathaftpflichtversicherung auf den Einschluss dieser Tätiigkeit hin überprüft.

Darüber hinaus beinhaltet unsere Hausverwalterhaftpflichtversicherung eine Vorsorgeversicherung für Vorstände: Vorstände sind zunächst bei Übernahme der Verwaltung versichert, in der Regel bis zur nächsten Eigentümerversammlung.

Haftpflichtversicherung. Vermögensschaden. Beiräte.

Versicherungsprämien für WEG Beiräte

Bis zu 3 WEG Beiräte Bis zu 6 WEG Beiräte Bis zu 9 WEG Beiräte Mehr als 9 WEG Beiräte
 Versicherungssumme Jahresbeitrag netto E-Mail Versandnachlass 10 % Laufzeitnachlass bei 3 Jahren Laufzeit des Vertrags mit automatischer Verlängerung Jahresbeitrag netto Jahresbeitrag bei jährlicher Zahlungsweise inclusive 19 % Versicherungssteuer
 100.000,- € 80,- € 5,- € 7,50 € 67,50 € 80,33 €
 250.000,- € 140,- € 5,- € 13,50 € 121,50 € 144,58 €
 500.000,- € 215,- € 5,- € 21,00 € 189,00 € 224,91 €
Der Zuschlag bei halbjährlicher Zahlungsweise beträgt 3 % der Jahresnettoprämie, bei vierteljährlicher Zahlungsweise 5 % der Jahresnettoprämie
 Versicherungssumme Jahresbeitrag netto E-Mail Versandnachlass 10 % Laufzeitnachlass bei 3 Jahren Laufzeit des Vertrags mit automatischer Verlängerung Jahresbeitrag netto Jahresbeitrag bei jährlicher Zahlungsweise inclusive 19 % Versicherungssteuer
 100.000,- € 160,- € 5,- € 15,50 € 139,50 € 166,00 €
 250.000,- € 280,- € 5,- € 27,50 € 247,50 € 294,52 €
 500.000,- € 430,- € 5,- € 42,50 € 382,50 € 455,17 €
Der Zuschlag bei halbjährlicher Zahlungsweise beträgt 3 % der Jahresnettoprämie, bei vierteljährlicher Zahlungsweise 5 % der Jahresnettoprämie
 Versicherungssumme Jahresbeitrag netto E-Mail Versandnachlass 10 % Laufzeitnachlass bei 3 Jahren Laufzeit des Vertrags mit automatischer Verlängerung Jahresbeitrag netto Jahresbeitrag bei jährlicher Zahlungsweise inclusive 19 % Versicherungssteuer
 100.000,- € 240,- € 5,- € 23,50 € 211,50 € 251,69 €
 250.000,- € 415,- € 5,- € 41,00 € 369,00 € 439,11 €
 500.000,- € 645,- € 5,- € 64,00 € 576,00 € 685,44 €
Der Zuschlag bei halbjährlicher Zahlungsweise beträgt 3 % der Jahresnettoprämie, bei vierteljährlicher Zahlungsweise 5 % der Jahresnettoprämie

Bei über 9 WEG Beiräten können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen. Füllen Sie das nachfolgend aufgeführte Formular aus, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, um die notwendigen Details auszutauschen. 

Haftpflichversicherung für WEG Beiräte

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